LWO 
                
                
            INHALT
LWO: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – LWO) Vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62) BayRS 111-1-1-I (§§ 1–92)
- LWO: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – LWO) Vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62) BayRS 111-1-1-I (§§ 1–92)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil Wahlorgane
 - § 1 Landeswahlleiter und Wahlkreisleiter
 - § 2 Stimmkreisleiter und Abstimmungsleiter
 - § 3 Bildung der Wahlausschüsse
 - § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
 - § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
 - § 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
 - § 7 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 8 Ablehnung eines Wahlehrenamts
 - § 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
 - Zweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen
 - § 10 Allgemeine Stimmbezirke
 - § 11 Sonderstimmbezirke
 - § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
 - § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
 - § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
 - § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
 - § 16 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
 - § 17 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
 - § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
 - § 24 Wahlscheinanträge
 - § 25 Erteilung von Wahlscheinen
 - § 26 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - § 27 Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
 - § 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
 - § 31 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
 - § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
 - § 33 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
 - § 34 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlkreisausschusses
 - § 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
 - § 36 Stimmzettel
 - § 37 Abstimmungsräume
 - § 38 Abstimmungszeit
 - § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
 - Dritter Teil Durchführung der Abstimmung
 - § 40 Ausstattung des Wahlvorstands
 - § 41 Wahlkabinen
 - § 42 Wahlurnen
 - § 43 Wahltisch
 - § 44 Eröffnung der Abstimmung
 - § 45 Stimmabgabe
 - § 46 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen
 - § 47 Vermerk über die Stimmabgabe
 - § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
 - § 49 Schluss der Abstimmung
 - § 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
 - § 51 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
 - § 52 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
 - § 53 Briefwahl
 - § 54 Behandlung der Wahlbriefe
 - Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
 - § 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
 - § 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
 - § 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
 - § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
 - § 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
 - § 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
 - § 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
 - § 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
 - § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
 - § 64 Wahlniederschrift
 - § 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
 - § 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
 - § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
 - § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
 - § 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
 - § 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
 - Fünfter Teil Sonderbestimmungen für Volksbegehren
 - § 72 Zulassungsantrag
 - § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
 - § 74 Aufsichtführender
 - § 75 Eintragungsräume
 - § 76 Wählerverzeichnis
 - § 77 Eintragungsschein
 - § 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
 - § 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
 - § 80 Eintragung
 - § 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
 - § 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
 - § 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss
 - Sechster Teil Nachwahl, Wiederholungswahl
 - § 84 Nachwahl
 - § 85 Wiederholungswahl
 - Siebter Teil Schlussbestimmungen
 - § 86
 - § 87 Wahlstatistische Auszählungen
 - § 88 Bekanntmachungen
 - § 89 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
 - § 90 Vernichtung der Abstimmungsunterlagen
 - § 90a Gleichzeitige Durchführung eines Volksentscheids mit der Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl
 - § 91 In-Kraft-Treten
 - § 92 Übergangsregelung