Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“ 
                
                
            INHALT
Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
- Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
 - 1. Ziel des Modellversuchs
 - 2. Teilnahme am Modellversuch
 - 3. Anzuwendende Bestimmungen
 - 3.1
 - 3.2
 - 4. Struktur der Ausbildung, Aufnahmevoraussetzungen, Dauer
 - 5. Inhalte der Ausbildung
 - 6. Praktische Ausbildung
 - 6.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 6.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 7. Nachweise des Leistungsstands, Bildung der Jahresfortgangsnoten, Entscheidung über das Vorrücken und Zeugnisse.
 - 8. Abschlussprüfung und Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
 - 8.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 8.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 9. Festsetzung des Prüfungsergebnisses, Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.1 Sätze 3 und 5 bzw. gem. Nr. 8.2 Sätze 3 und 5
 - 9.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 9.1.1 Festsetzung des Prüfungsergebnisses:
 - 9.1.2 Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.1 Sätze 3 und 5:
 - 9.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
 - 9.2.1 Festsetzung des Prüfungsergebnisses:
 - 9.2.2 Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.2 Sätze 3 und 5:
 - 10. Beginn und Dauer des Modellversuchs
 - 11. Inkrafttreten
 - Anlagen