Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sow... 
                
                
            INHALT
Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie Meisterpreis
- Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie Meisterpreis
 - 1. Pflegebonus
 - 1.1 Zweck
 - 1.2 Begünstigte
 - 1.3 Klassenzuschuss
 - 1.3.1 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege
 - 1.3.2 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
 - 1.3.3 Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflege
 - 1.3.4 Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
 - 1.3.5 Staatlich anerkannte Fachakademien für Heilpädagogik
 - 1.3.6 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Kinderpflege
 - 1.3.7 Staatlich anerkannte Fachakademien für Sozialpädagogik
 - 1.3.8 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Sozialpflege
 - 1.3.9 Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege; staatlich genehmigte Fachakademien für Heilpädagogik bzw. Sozialpädagogik; staatlich genehmigte Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe
 - 1.3.10 Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen
 - 1.3.11 Umfang des Schulgeldverzichts
 - 1.4 Schulbezogener Sockelbetrag für Berufsfachschulen für Altenpflege oder Altenpflegehilfe
 - 1.5 Verfahren
 - 1.5.1 Zuständigkeit
 - 1.5.2 Abrechnungsverfahren
 - 1.5.3 Prüfungsrecht der Regierungen
 - 2. Gesundheitsbonus
 - 2.1 Zweck
 - 2.2 Begünstigte
 - 2.3 Klassenzuschuss
 - 2.3.1 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Diätassistenten
 - 2.3.2 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Ergotherapie
 - 2.3.3 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Logopädie
 - 2.3.4 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Massage
 - 2.3.5 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Orthoptik
 - 2.3.6 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für pharmazeutisch-technische Assistenten
 - 2.3.7 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Physiotherapie
 - 2.3.8 Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Podologie
 - 2.3.9 Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin
 - 2.3.10 Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie, Podologie bzw. technische Assistenten in der Medizin
 - 2.3.11 Ausschluss des Gesundheitsbonus für Berufsfachschulen, die notwendigerweise mit einem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten sind und deren Träger bzw. Mitträger das jeweilige Krankenhaus ist (§ 2 Nr. 1a KHG)
 - 2.3.12 Zuständige Behörde
 - 2.3.13 Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen, Umfang des Schulgeldverzichts und Verfahren
 - 3. Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus)
 - 3.1 Zweck
 - 3.2 Begünstigte; Höhe des Bonus
 - 3.3 Zuständigkeit; Verfahren
 - 4. Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
 - 4.1 Zweck
 - 4.2 Begünstigte; Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
 - 4.3 Zuständigkeit; Verfahren
 - 5. Meisterpreis
 - 5.1 Zweck
 - 5.2 Voraussetzungen
 - 5.3 Zuständigkeit; Verfahren
 - 6. Freiwilligkeit
 - 7. Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
 - 8. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
 - Anlagen