Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär... 
                
                
            INHALT
Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Bayern
- Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Bayern
 - 1. Zweck der Finanzhilfen
 - 2. Antragsberechtigte und Begünstigte
 - 2.1 Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV
 - 2.2 Verkehrsunternehmen
 - 2.3 Zweckverbände und/oder Verbundorganisationen als Sammelantragsteller
 - 2.4 Aufgabenträger als Sammelantragsteller
 - 3. Voraussetzungen
 - 3.1 Schadenseintritt
 - 3.2 Kein anderweitiger Ausgleich der Schäden
 - 3.3 Kein Ausschluss des Empfängers
 - 3.4 Kleinbeihilfenregelung Bund
 - 3.5 Bundesregelung Fixkostenhilfe
 - 4. Art und Umfang, Höhe der Finanzhilfe
 - 4.1 Leistungsart
 - 4.2 Anteiliger Ausgleich
 - 4.3 Ausgleichsfähige Schäden
 - 4.3.1 Schäden für die Leistungsempfänger nach Nummer 2.1: Aufgabenträger
 - 4.3.1.1 Tarifliche Mindereinnahmen
 - 4.3.1.2 Mindereinnahmen aus dem Ausgleich nach §§ 228 ff. SGB IX
 - 4.3.1.3 Weitere Schäden
 - 4.3.1.4 Minderung des Ausgleichs nach § 45a PBefG
 - 4.3.1.5 Maßnahmen zum Schadensausgleich, unter anderem Notvergaben
 - 4.3.1.6 Erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse sowie Ausgaben für die Endkundenkommunikation beim 9-Euro-Ticket
 - 4.3.1.7 Anzurechnende Einsparungen
 - 4.3.2 Schäden für die Empfänger nach Nummer 2.2: Verkehrsunternehmen
 - 4.3.2.1 Mindereinnahmen aus öffentlichen Dienstleistungsaufträgen
 - 4.3.2.2 Tarifliche Mindereinnahmen
 - 4.3.2.3 Mindereinnahmen aus dem Ausgleich nach §§ 228 ff. SGB IX
 - 4.3.2.4 Weitere Schäden
 - 4.3.2.5 Minderung des Ausgleichs nach § 45a PBefG
 - 4.3.2.6 Erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse sowie Ausgaben für die Endkundenkommunikation beim 9-Euro-Ticket
 - 4.3.2.7 Anzurechnende Einsparungen
 - 4.3.2.8 Bundesregelung Fixkostenhilfe
 - 4.4 Länderübergreifende Verkehre
 - 5. Sonstige Bestimmungen
 - 5.1 Überkompensationsverbot
 - 5.2 Hinweis auf Subventionserheblichkeit
 - 5.3 Nachweis des Schadens
 - 5.4 Erstattungspflicht, Rückforderung bei Überzahlung
 - 5.5 Veröffentlichung der Beihilfe
 - 6. Bewilligungsbehörde
 - 7. Verfahren
 - 8. Europäisches Beihilferecht
 - 9. Auskunftspflichten, Prüfung
 - 10. Datenschutzerklärung
 - 11. Berichtswesen
 - 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten