Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behin... 
                
                
            INHALT
Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
- Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
 - 1. Zweck der Zuwendung
 - 1.1 Förderstätten
 - 1.2 T-ENE-Einrichtungen
 - 2. Gegenstand der Förderung
 - 3. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
 - 4. Fördervoraussetzungen
 - 4.1
 - 4.1.1
 - 4.1.2
 - 4.1.3
 - 4.1.4
 - 4.1.5
 - 4.2
 - 5. Förderausschluss durch vorzeitigen Maßnahmebeginn
 - 6. Art und Umfang der Förderung
 - 6.1
 - 6.2
 - 6.3 Zuwendungsfähige Ausgaben
 - 6.3.1
 - 6.3.2
 - 6.4
 - 6.5
 - 7. Zuständigkeit
 - 8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
 - 8.1
 - 8.2
 - 8.3
 - 8.4
 - 8.5
 - 8.6
 - 8.7
 - 8.8
 - 8.9
 - 8.10
 - 8.11
 - 8.12
 - 8.13
 - 8.14
 - 8.15
 - 8.16
 - 9. Baudurchführung
 - 10. Auszahlung
 - 11. Verwendungsnachweisprüfung
 - 12. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers
 - 13. Weiterentwicklung der Grundsätze
 - 14. Prüfrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
 - 15. Datenschutz
 - 16. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlagen