Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen 
                
                
            INHALT
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
 - 1. Zweck und Gegenstand der Billigkeitsleistung
 - 2. Antragsberechtigung
 - 2.1 Antragsteller
 - 2.2 Besondere wirtschaftliche Härte (Härtefall)
 - 3. Billigkeitsleistung
 - 3.1 Gesamthöhe
 - 3.2 Berücksichtigungsfähige Kosten; Hilfezeitraum
 - 3.3 Höhe der Billigkeitsleistung; Bagatell- und Höchstgrenze
 - 3.3.1 Nicht-leitungsgebundene Energieträger
 - 3.3.2 Leitungsgebundene Energieträger
 - 3.3.2.1 Härtefallhilfe 2022
 - 3.3.2.2 Härtefallhilfe 2023
 - 3.3.3 Bagatellgrenze, Höchstgrenze
 - 3.3.4 Verhältnis zu anderen staatlichen Unterstützungsprogrammen
 - 4. Antragsverfahren
 - 4.1 Antragsfrist und -form
 - 4.2 Antragstellung
 - 5. Antragsprüfung und Auszahlung
 - 5.1 Bewilligungsstelle
 - 5.2 Vorbereitung der Entscheidung
 - 5.3 Härtefallkommission
 - 5.4 Auszahlung
 - 5.5 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
 - 6. Schlussabrechnung
 - 7. Nachprüfungen
 - 8. Europäisches Beihilferecht
 - 9. Strafrechtliche Hinweise
 - 10. Steuerrechtliche Hinweise
 - 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten