Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen 
                
                
            INHALT
Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen
- Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen
 - 1. Zweck und Anwendungsbereich
 - 2. Grundregeln für die Nutzung
 - 2.1 Allgemeines
 - 2.2 Aufsicht bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs im Unterricht
 - 2.3 Aufsicht bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs zu schulischen Zwecken außerhalb des Unterrichts
 - 2.4 Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur zu privaten Zwecken
 - 2.5 Schulische Endgeräte
 - 2.6 Zugriff auf die schulische IT-Infrastruktur und zweckmäßiger Netzwerkschutz
 - 2.6.1 Schulnetz
 - 2.6.2 Regelungen des Netzzugangs
 - 2.6.2.1 Rollen- und Berechtigungskonzept
 - 2.6.2.2 Einbindung privater Endgeräte und externer Speichermedien in die schulische IT-Infrastruktur
 - 2.6.3 Authentifizierung
 - 2.6.4 Netzwerksicherheit
 - 2.6.5 Fernwartung schulischer IT-Infrastruktur durch externe Anbieter
 - 2.7 Sorgfaltspflichten im Umgang mit der schulischen IT-Infrastruktur
 - 2.8 Haftung
 - 2.9 Digitale Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge
 - 2.10 Clouddienste
 - 2.11 Nutzungsordnung
 - 3. Technische und organisatorische Vorkehrungen
 - 4. Medienrecht
 - 4.1 Allgemeines
 - 4.2 Verantwortlichkeit der Schule
 - 4.3 Presserechtliche Grundsätze im Recht elektronischer Medien
 - 4.4 Kennzeichnungspflichten
 - 5. Jugendschutz
 - 6. Urheberrecht
 - 6.1 Allgemeines
 - 6.2 Nutzung von Inhalten aus dem Internet
 - 6.2.1 Vervielfältigungen
 - 6.2.2 Öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe
 - 6.3 Nutzung von Inhalten zur Gestaltung des Internetauftritts der Schule
 - 6.4 Verbreiten von Informationen im Internet
 - 6.5 Störerhaftung im Urheberrecht
 - 7. Datenschutz
 - 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlagenverzeichnis