Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“ 
                
                
            INHALT
Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
- Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
 - 1. Ziel des Schulversuchs
 - 2. Teilnahme am Schulversuch
 - 3. Anzuwendende Bestimmungen
 - 4. Struktur der Ausbildung
 - 5. Aufnahmevoraussetzungen
 - 6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
 - 6.1 Dauer
 - 6.2 Inhalte
 - 6.3 Erster Prüfungsabschnitt
 - 6.4 Berufspraktikum
 - 6.5 Zweiter Prüfungsabschnitt
 - 6.5.1 Praktische Prüfung
 - 6.5.2 Colloquium
 - 6.6 Anrechnung an der Hochschule
 - 7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
 - 8. Beendigung der Teilnahme am Schulversuch
 - 9. Leistungsnachweise
 - 10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
 - 11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
 - 12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin bzw. Erzieher
 - 13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
 - 14. Beginn und Dauer des Schulversuchs
 - 15. Übergangsregelung
 - 16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlagenverzeichnis