Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen 
                
                
            INHALT
Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
- Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
 - 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich
 - 1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
 - 1.1.1 Versicherungsfreiheit des Hauptamts in der gesetzlichen Rentenversicherung
 - 1.1.2 Herstellung der Rentenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
 - 1.1.2.1 Erstreckung der Gewährleistung
 - 1.1.2.2 Allgemeiner Gewährleistungsbescheid des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
 - 1.1.2.3 Vereinbarungen zwischen dem kommunalen Dienstherrn und dem Arbeitgeber
 - 1.1.2.4 Weitere Beschäftigungen als ehrenamtlicher kommunaler Wahlbeamter oder als ehrenamtliche kommunale Wahlbeamtin
 - 1.2 Gesetzliche Krankenversicherung
 - 1.2.1 Krankenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen kraft Gesetzes
 - 1.2.2 Bedingte Krankenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
 - 1.3 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
 - 1.3.1 Arbeitslosenversicherungspflicht für weitere Beschäftigungen
 - 1.3.2 Bedingte Arbeitslosenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
 - 2. Ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
 - 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung
 - 2.1.1 Versicherungspflicht der Ehrenbeamten in der gesetzlichen Rentenversicherung
 - 2.1.2 Herstellung der Rentenversicherungsfreiheit durch Erstreckung der Gewährleistung
 - 2.2 Gesetzliche Krankenversicherung
 - 2.3 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
 - 3. Rentenversicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern von Sparkassen
 - 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - 4.1
 - 4.2