StVollstrO 
                
                
            INHALT
StVollstrO: Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) Vom 1. August 2011 (BAnz. Nr. 112a S. 1) (§§ 1–89)
- StVollstrO: Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) Vom 1. August 2011 (BAnz. Nr. 112a S. 1) (§§ 1–89)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Nachdrückliche Vollstreckung
 - § 3 Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
 - § 4 Vollstreckungsbehörde
 - § 5 (aufgehoben)
 - § 6 Sachliche Zuständigkeit für dringende Vollstreckungsanordnungen
 - § 7 Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde
 - § 8 Vollstreckung von Gesamtstrafen
 - § 9 Vollstreckungshilfe
 - § 10 Geschäfte der Strafvollstreckung
 - § 11 (aufgehoben)
 - § 12 (aufgehoben)
 - § 13 Urkundliche Grundlage der Vollstreckung
 - § 14 Weitere urkundliche Grundlagen der Vollstreckung
 - § 15 Vollstreckungsheft
 - § 16 Inhalt des Vollstreckungsheftes
 - § 17 Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung
 - § 18 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
 - § 19 Rechtskraft bei einzelnen Verurteilten
 - § 20 Verlängerung der Verjährung
 - § 21 Beschwerden
 - Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen
 - § 22 Vollstreckungsplan
 - § 23 Sachliche Vollzugszuständigkeit
 - § 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit
 - § 25 Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
 - § 26 Abweichen vom Vollstreckungsplan
 - § 27 Ladung zum Strafantritt
 - § 28 Überführungsersuchen
 - § 29 Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
 - § 30 Inhalt des Aufnahmeersuchens
 - § 31 Anlagen zum Aufnahmeersuchen
 - § 32 (aufgehoben)
 - § 33 Vorführungs- und Haftbefehl
 - § 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
 - § 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
 - § 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
 - § 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
 - § 38 Strafbeginn
 - § 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe
 - § 39a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
 - § 40 Berechnung des Strafrestes
 - § 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
 - § 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
 - § 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
 - § 44a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren
 - § 44b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren
 - § 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
 - § 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
 - § 46a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation
 - § 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr
 - Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 48 Geldstrafen
 - § 49 Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 50 Vollstreckungsverfahren
 - § 51 Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen
 - § 52 (aufgehoben)
 - Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 53 Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 54 Vollstreckung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 54a Führungsaufsicht
 - § 55 Berufsverbot
 - § 56 Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins
 - Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen
 - § 57 Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
 - § 58 (aufgehoben)
 - § 59 Bekanntgabe des Urteils
 - § 59a Fahrverbot
 - § 60 Rechtserwerb bei Verfall und Einziehung
 - § 61 Wegnahme von Gegenständen
 - § 62 Eidesstattliche Versicherung. Wertersatz
 - § 63 Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt
 - § 64 Veräußerung verfallener oder eingezogener Gegenstände
 - § 65 Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung
 - § 66 Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke
 - § 67 Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel
 - § 67a Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke
 - § 68 Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung
 - § 68a Entschädigung
 - § 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
 - § 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
 - § 71 Fischereigeräte
 - § 72 Funkanlagen
 - § 73 Kraftfahrzeuge
 - § 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
 - § 74a Radioaktive Stoffe
 - § 75 Betäubungsmittel
 - § 76 Falschgeld
 - § 77 Devisenwerte
 - § 77a Virtuelle Währungen
 - § 78 Inländische Zahlungsmittel
 - § 79 Inländische Wertpapiere
 - § 80 Messgeräte, Verpackungen und unverpackte Waren
 - § 81 Schriften, Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen
 - § 82 Weine
 - § 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
 - § 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
 - § 85 Branntwein und Branntweinerzeugnisse
 - § 86 Brenn- oder Wiengeräte
 - Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
 - § 87 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen
 - Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen
 - § 88 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen
 - Abschnitt 8 Schlussvorschriften
 - § 89 Inkraftreten, Außerkraftreten