Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Staatsregierung bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Staatsregierung Vom 16. Dezember 1968 (BayRS II S. 81) BayRS 1102-4-F (§§ 1–3)
    DE - Landesrecht Bayern

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    Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Staatsregierung bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Staatsregierung Vom 16. Dezember 1968 (BayRS II S. 81) BayRS 1102-4-F (§§ 1–3)

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