GebOVerm 
                
                
            INHALT
GebOVerm: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) Vom 15. März 2006 (GVBl. S. 160) BayRS 2013-2-9-F (§§ 1–16)
- GebOVerm: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) Vom 15. März 2006 (GVBl. S. 160) BayRS 2013-2-9-F (§§ 1–16)
 - § 1 Gebührengegenstand
 - § 2 Gebühren nach dem Zeitaufwand
 - § 3 Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne Gebäudeveränderungen)
 - § 4 Wertfaktoren
 - § 5 Dringlichkeitszuschlag
 - § 6 Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen
 - § 7 Gebühren für Katasterneuvermessungen
 - § 8 Gebühren für Umlegungen und vereinfachte Umlegungen
 - § 9 Gebühren in besonderen Fällen
 - § 10 Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
 - § 11 Auslagen
 - § 12 Befreiung, Erstattungsverzicht
 - § 13 Schuldner
 - § 14 Entstehung des Anspruchs, Fälligkeit
 - § 15 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
 - § 16 In-Kraft-Treten
 - 1.1.1 Flächengröße
 - 1.1.2 Objektanzahl
 - 1.2
 - 1.3
 - 1.4
 - 1.5
 - 2.1.1 Abruf von Rasterdaten
 - 2.1.2 Abruf von Vektordaten
 - 2.1.3 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif
 - 2.2.1 Abruf von Rasterdaten
 - 2.2.2 Abruf von Vektordaten
 - 2.3
 - 3. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
 - 4. Bezug von kostenfreien Produkten
 - 5. Sonstige Leistungen
 - 6. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
 - 7. Digitale Geobasisdaten
 - 8. Online-Anwendungen