Anerkennung von Wildparken 
                
                
            INHALT
Anerkennung von Wildparken
- Anerkennung von Wildparken
 - I. Als Wildparke sind vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anerkannt:
 - 1. im Regierungsbezirk Oberbayern:
 - 1.1
 - 1.2
 - 1.3
 - 1.4
 - 1.5
 - 2. im Regierungsbezirk Oberpfalz:
 - 2.1
 - 2.2
 - 3. im Regierungsbezirk Oberfranken:
 - 3.1
 - 3.2
 - 3.3
 - 3.4
 - 4. im Regierungsbezirk Unterfranken:
 - 4.1
 - 4.2
 - 4.3
 - 5. im Regierungsbezirk Schwaben:
 - 5.1
 - 6. Folgende Bekanntmachungen werden aufgehoben: