WSO 
                
                
            INHALT
WSO: Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
- WSO: Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel
 - § 2 Voraussetzungen, Zeitpunkt
 - § 3 Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
 - § 4 Voraussetzungen
 - § 5 Aufnahmeprüfung
 - § 6 Nachholfrist und Probezeit
 - § 7 Gastschülerinnen und Gastschüler
 - § 8 Übertritt an eine andere Wirtschaftsschule
 - Dritter Teil Schulbetrieb
 - § 9 Klassen, andere Unterrichtsgruppen
 - § 10 Höchstausbildungsdauer
 - § 11 Stundentafeln, Distanzunterricht
 - Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
 - § 12 Nachweise des Leistungsstands
 - § 13 Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten
 - § 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
 - § 15 Besprechung
 - § 16 Bewertung der Leistungen
 - § 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
 - § 18 Bildung der Jahresfortgangsnote
 - § 19 Entscheidung über das Vorrücken
 - § 20 Vorrücken auf Probe
 - § 21 Nachprüfung
 - § 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe
 - § 23 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
 - § 24 Verbot des Wiederholens
 - § 25 Zwischen- und Jahreszeugnisse
 - § 26 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
 - Fünfter Teil Prüfungen
 - § 27 Prüfungsausschuss
 - § 28 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
 - § 29 Schriftliche Prüfung
 - § 30 Mündliche Prüfung
 - § 31 Praktische Prüfung
 - § 32 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 33 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
 - § 34 Notenausgleich
 - § 35 Abschlusszeugnis
 - § 36 Wiederholung der Abschlussprüfung
 - § 37 Verhinderung an der Teilnahme
 - § 38 Nachholung der Abschlussprüfung
 - § 39 Unterschleif
 - § 40 Allgemeines
 - § 41 Zulassung
 - § 42 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
 - § 43 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
 - § 44 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
 - § 45 Ergänzungsprüfungen
 - Sechster Teil Schlussvorschriften
 - § 46 Inkrafttreten
 - Stundentafel für die vierstufige Wirtschaftsschule mit Vorklasse
 - Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der vierstufigen Wirtschaftsschule
 - Stundentafel für die dreistufige Wirtschaftsschule
 - Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der dreistufigen Wirtschaftsschule
 - Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
 - Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der zweistufigen Wirtschaftsschule
 - Stundentafel mit Lehrereinsatz für die vierstufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell
 - Stundentafel mit Lehrereinsatz für die dreistufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell