AltSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AltSchG)
- Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Altschuldenhilfe-Gesetz)
 - Erster Teil
 - Allgemeine Grundsätze
 - § 1 Zweck der Altschuldenhilfen
 - § 2 Antragberechtigte
 - § 3 Altverbindlichkeiten
 - Zweiter Teil
 - Teilentlastung durch Schuldübernahme
 - § 4 Teilentlastung
 - § 5 Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
 - § 6 Steuern vom Einkommen und Ertrag
 - § 6a Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
 - Dritter Teil
 - Gewährung einer Zinshilfe
 - § 7 Zinshilfe
 - § 8 Kostentragung
 - Vierter Teil
 - Verfahrens- und Schlußvorschriften
 - § 9 Antrag
 - § 10 Auskunftspflicht
 - § 11 Entscheidungen
 - § 12 Ermächtigung
 - § 13 Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz