AnerkV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen (AnerkV)
- Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen (Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung - AnerkV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Zuständige Behörde
 - § 3 Antrag
 - § 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
 - § 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
 - § 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
 - § 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
 - § 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
 - § 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
 - Abschnitt 2
 - Funkanlagen
 - § 10 Befugnis der notifizierten Stelle
 - § 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
 - Abschnitt 3
 - Elektromagnetische Verträglichkeit
 - § 12 Befugnis der notifizierten Stelle
 - § 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 14 Widerruf der erteilten Befugnis
 - § 15 (weggefallen)
 - § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 11) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
 - Anlage 2 (zu § 13) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
 - Anlage 3 (weggefallen)