EAMIV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (EAMIV)
- Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung - EAMIV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - § 2 Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen
 - § 3 Mindestanforderungen an die Darstellung der Informationen in elektronischen Programmen
 - § 4 Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
 - § 5 Datenschutz und Datensicherheit
 - § 6 Datenformate der maschinenlesbaren Form
 - § 7 Inkrafttreten