EfbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (EfbV)
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
 - § 3 Anforderungen an die Betriebsorganisation
 - § 4 Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
 - § 5 Betriebstagebuch
 - § 6 Versicherungsschutz
 - § 7 Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
 - Abschnitt 3
 - Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
 - § 8 Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
 - § 9 Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
 - § 10 Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
 - Abschnitt 4
 - Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
 - § 11 Überwachungsvertrag
 - § 12 Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
 - Abschnitt 5
 - Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
 - § 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
 - § 14 Überwachungsausschuss
 - § 15 Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
 - § 16 Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
 - Abschnitt 6
 - Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
 - § 17 Zuverlässigkeit von Sachverständigen
 - § 18 Unabhängigkeit von Sachverständigen
 - § 19 Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
 - § 20 Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
 - § 21 Kontrolle der Sachverständigen
 - Abschnitt 7
 - Anforderungen an die Überwachung
 - § 22 Erstmalige und jährliche Überprüfung
 - § 23 Überwachungsbericht
 - Abschnitt 8
 - Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
 - § 24 Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
 - § 25 Gestaltung des Zertifikats
 - Abschnitt 9
 - Sonstige gemeinsame Vorschriften
 - § 26 Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
 - § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
 - § 28 Entsorgungsfachbetrieberegister
 - § 29 Ordnungswidrigkeiten
 - § 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
 - § 31 Übergangsvorschriften
 - Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
 - Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
 - Anlage 3 (zu § 25) Vordruck für das Zertifikat