EGGenTDurchfG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)
- Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
 - § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 - § 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
 - § 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
 - § 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
 - § 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
 - § 4 Überwachung
 - § 5 Mitwirkung von Zollstellen
 - § 5a Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 6 Strafvorschriften
 - § 7 Bußgeldvorschriften
 - Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist