KomBesVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO) Vom 24. April 2012
- Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO) Vom 24. April 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Allgemeine Vorschriften
 - § 3 Bemessung der Grundgehaltssätze
 - § 4 Grundlagen für die Einstufung
 - Abschnitt II Vorschriften für die Einstufung
 - § 5 Einstufung der Ämter für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit in den Gemeinden (Städten)
 - § 6 Einstufung der Ämter der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren
 - § 7 Einstufung der Ämter der Landrätinnen und Landräte
 - § 8 Rechtsstand
 - Abschnitt III Vorschriften für die Aufwandsentschädigungen
 - § 9 Allgemeine Vorschriften
 - § 10 Aufwandsentschädigungen für hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit in Gemeinden und Städten
 - § 11 Aufwandsentschädigung der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren
 - § 12 Aufwandsentschädigung der Landrätinnen und Landräte
 - Abschnitt IV Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 13 Überleitung der im Amt befindlichen hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten
 - § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten