AGVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) Vom 4. Juli 2018
- Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) Vom 4. Juli 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeines
 - § 1 Allgemeine Bestimmungen
 - Teil 2 Unterricht
 - § 2 Aufnahme, Besuch, Versetzung, Aufstieg, Rücktritt
 - § 3 Aufgabenfelder, Fächer, Umfang und Anforderungsniveaus
 - § 4 Profile
 - § 5 Verpflichtender Unterricht
 - § 6 Leistungsbewertung, Versäumnis
 - § 7 Nachweis über den Besuch des Abendgymnasiums
 - Teil 3 Abiturprüfung, Abiturprüfungsfächer, Abiturprüfungskommission
 - § 8 Abiturprüfung
 - § 9 Abiturprüfungsfächer
 - § 10 Abiturprüfungskommission
 - Abschnitt 1 Schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern und im Profilgebenden Fach
 - § 11 Verfahren
 - § 12 Bewertung
 - § 12a Sprechprüfung in den modernen Fremdsprachen
 - Abschnitt 2 Weitere Abiturprüfung (vierte und fünfte Prüfung)
 - § 13 Ende der Unterrichtszeit, Zulassung
 - § 14 Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungsfächer
 - § 15 Fachausschuss
 - § 16 Mündliche Prüfung
 - § 17 Präsentationsprüfung
 - § 18 Besondere Lernleistung
 - Abschnitt 3 Ergebnis der Abiturprüfung
 - § 19 Bestehen und Nichtbestehen
 - § 20 Ermittlung der Gesamtqualifikation
 - Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
 - § 21 Besondere Vorkommnisse
 - § 22 Niederschriften
 - § 23 Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 24 Anlagen
 - Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 25 Übergangsbestimmung zu § 11 Absatz 5 und 6
 - § 25a Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2021/22
 - § 25b Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2021/22 teilweise oder ganz ohne Abschlussprüfungen
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 3.1
 - Anlage 3.2
 - Anlage 4
 - Anlage 5