FIAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (FIAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Einsatzgebiet
 - § 6 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - Unterabschnitt 2
 - Teil 1 der Abschlussprüfung
 - § 8 Inhalt von Teil 1
 - § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
 - Unterabschnitt 3
 - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
 - § 10 Inhalt von Teil 2
 - § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
 - § 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
 - § 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
 - § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Unterabschnitt 4
 - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
 - § 18 Inhalt von Teil 2
 - § 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
 - § 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
 - § 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
 - § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Unterabschnitt 5
 - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
 - § 26 Inhalt von Teil 2
 - § 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
 - § 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
 - § 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
 - § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Unterabschnitt 6
 - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
 - § 34 Inhalt von Teil 2
 - § 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
 - § 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
 - § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
 - § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin