ArchIngKG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG) vom 9. August 2001
- Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG) vom 9. August 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Berufsaufgaben, Schutz der Berufsbezeichnung, Eintragung und Löschung
 - § 1 Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners
 - § 2 Berufsaufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs
 - § 3 Berufspflichten
 - § 4 Schutz der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt der jeweiligen Fachrichtung, der Berufsbezeichnung Stadtplanerin oder Stadtplaner und des Zusatzes freischaffend
 - § 5 Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
 - § 5a Führen der geschützten Berufsbezeichnungen oder vergleichbarer Bezeichnungen durch auswärtige Dienstleisterinnen oder Dienstleister
 - § 6 Eintragung als Architektin oder als Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Stadtplanerin oder als Stadtplaner
 - § 6a Europäischer Berufsausweis
 - § 6b Vorwarnmechanismus
 - § 7 Eintragung als Freischaffende Architektin oder Freischaffender Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Freischaffende Stadtplanerin oder Freischaffender Stadtplaner
 - § 8 Eintragung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
 - § 9 Eintragung weiterer Ingenieurinnen und Ingenieure sowie weiterer Architektinnen und Architekten
 - § 9a Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure
 - § 10 Zusammenschluss zu Gesellschaften, Haftpflichtversicherung
 - § 11 Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft
 - § 12 Versagung der Eintragung
 - § 13 Löschung der Eintragung
 - § 14 Auswärtige Gesellschaften
 - § 15 Führung der Listen und Verzeichnisse
 - Zweiter Teil Architekten- und Ingenieurkammer
 - § 16 Rechtsform, Siegelführung
 - § 17 Pflichtmitglieder
 - § 18 Freiwillige und außerordentliche Mitglieder
 - § 19 Aufgaben der Kammer
 - § 20 Organe, Verpflichtung von Organmitgliedern
 - § 21 Kammerversammlung
 - § 22 Vorstand
 - § 23 Eintragungsausschuss
 - § 24 Ehrenausschuss
 - § 25 Ehrenverfahren
 - § 26 Maßnahmen im Ehrenverfahren
 - § 26a Rügerecht des Vorstands
 - § 27 Schlichtungsausschuss
 - § 28 Ehrenamt
 - § 29 Ablehnungsgründe
 - § 30 Organisationssatzung, Wahlsatzung
 - § 31 Beitragssatzung und Gebührensatzung
 - § 32 Satzung über das Versorgungswerk
 - § 33 Finanzwesen
 - § 34 Auskunftspflicht
 - § 35 Auskünfte, Verarbeitung von Daten
 - § 36 Aufsichtsbehörde
 - § 37 Verordnungsermächtigung
 - Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 38 Ordnungswidrigkeiten
 - § 39 Anwendung von anderen Rechtsvorschriften
 - § 40 Anlage
 - § 41 Übergangsvorschriften
 - § 42 Inkrafttreten
 - Anlage