HaWiAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin (HaWiAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin (Hauswirtschafterausbildungsverordnung - HaWiAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Zwischenprüfung
 - § 6 Zeitpunkt
 - § 7 Inhalt
 - § 8 Prüfungsbereich
 - Abschnitt 3
 - Abschlussprüfung
 - § 9 Zeitpunkt
 - § 10 Inhalt
 - § 11 Prüfungsbereiche
 - § 12 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
 - § 13 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
 - § 14 Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
 - § 15 Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
 - § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin