HeizölLBV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise (HeizölLBV)
- Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise (Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung - HeizölLBV)
 - Eingangsformel
 - 1. Abschnitt
 - Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
 - § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
 - § 2 Umfang der Lieferung und des Bezugs
 - § 3 Fälle besonderen Bedarfs
 - 2. Abschnitt
 - Ermittlung der Referenzmengen
 - § 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
 - § 5 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
 - § 6 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
 - § 7 Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
 - 3. Abschnitt
 - Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
 - § 8 Lieferpflicht
 - § 9 Anordnung der Belieferung von Abnehmern
 - § 10 Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
 - § 11 Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
 - § 12 Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
 - § 13 Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
 - 4. Abschnitt
 - Verfahrensvorschriften
 - § 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
 - § 15 Zuständige Stellen
 - 5. Abschnitt
 - Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
 - § 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
 - § 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
 - 6. Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 18 Ordnungswidrigkeiten
 - § 19 Berlin-Klausel
 - § 20 Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4