HoheSeeEinbrG 
                
                
            INHALT
Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972) (HoheSeeEinbrG)
- Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972) (Hohe-See-Einbringungsgesetz)
 - § 1 Zielsetzung
 - § 2 Sachlicher Geltungsbereich
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Einbringungsverbot, Ausnahmen
 - § 5 Erlaubnispflicht, Bedingungen und Auflagen
 - § 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
 - § 6 Verbrennungsverbot
 - § 7 Notlage
 - § 8 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse
 - § 9 Verordnungsermächtigungen
 - § 10 Bußgeldvorschriften
 - § 11 Vollzugsbeamte
 - § 12 Unberührtheit von Gesetzen
 - § 13 Inkrafttreten
 - Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings