InVeKoSDG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoSDG)
- Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoS-Daten-Gesetz - InVeKoSDG)
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich
 - § 2 Betriebsdaten
 - § 3 Verarbeitung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
 - § 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
 - § 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
 - § 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
 - § 7 Löschungsfristen
 - § 8 Abweichendes Landesrecht
 - § 9 Ermächtigungen
 - Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Betriebsdaten