InVorG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (InVorG)
- Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Investitionsvorranggesetz - InVorG)
 - Abschnitt 1
 - Vorrang für Investitionen
 - § 1 Grundsatz
 - § 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
 - § 3 Besonderer Investitionszweck
 - Abschnitt 2
 - Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
 - § 4 Verfahren
 - § 5 Anhörung des Anmelders
 - § 6 Unterrichtung der Gemeinde
 - § 7 Entscheidung
 - Abschnitt 3
 - Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
 - § 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
 - § 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
 - § 10 Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
 - § 11 Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
 - § 12 Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
 - Abschnitt 4
 - Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
 - § 13 Grundsatz
 - § 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
 - § 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
 - Abschnitt 5
 - Ausgleich für den Berechtigten
 - § 16 Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
 - § 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
 - Abschnitt 6
 - Besondere Verfahren
 - § 18 Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
 - § 19 Öffentliches Bieterverfahren
 - § 20 Vorhaben auf mehreren Grundstücken
 - § 21 Investitionsantrag des Anmelders
 - § 21a Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
 - § 21b Vereinfachte Rückübertragung
 - Abschnitt 7
 - Schlußbestimmungen
 - § 22 Grundstücke und Gebäude nach Liste C
 - § 23 Gerichtliche Zuständigkeit
 - § 24 Zuständigkeitsregelungen, Abgabe
 - § 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
 - § 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
 - § 27 Antragsfrist
 - § 28 Überleitungsvorschrift
 - § 29 Verordnungsermächtigung