NLPosV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (NLPosV)
- Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (Netto-Leerverkaufspositionsverordnung - NLPosV)
 - Eingangsformel
 - Abschnitt 1
 - Anwendungsbereich
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Abschnitt 2
 - Form und Inhalt der Mitteilungen
 - § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
 - § 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
 - § 4 Benennung einer Kontaktperson
 - Abschnitt 3
 - Übermittlung der Mitteilungen
 - § 5 Art und Weise der Übermittlung
 - § 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
 - § 7 Dauer der Speicherung
 - Abschnitt 4
 - Veröffentlichung im Bundesanzeiger
 - § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
 - § 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
 - § 10 Übermittlung der Daten
 - Abschnitt 5
 - Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
 - § 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
 - § 12 Eignung des Dritten
 - § 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
 - Abschnitt 6
 - Aufsichtsbefugnisse
 - § 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
 - Abschnitt 7
 - Schlussvorschrift
 - § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten