NSVerbG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)
- Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
 - Erster Teil
 - Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
 - § 2 Auflösung
 - § 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
 - § 4 Erlöschen von Ansprüchen
 - Zweiter Abschnitt
 - Zu erfüllende Ansprüche
 - § 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
 - § 6 Schadensersatzansprüche
 - § 7 Versorgungsansprüche
 - § 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
 - § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
 - § 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
 - § 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
 - § 12 Gesetzeskonkurrenz
 - § 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
 - § 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
 - § 15 Anspruchsschuldner
 - § 16 Anmeldung
 - § 17 Anmeldestelle
 - § 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
 - § 19 Klagefrist
 - Dritter Abschnitt
 - Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
 - § 20 Nachversicherung
 - § 21 Beginn des Rentenanspruchs
 - § 22 Rentenfeststellung
 - § 23 Erstattungspflicht
 - § 23a Nachversicherung in Sonderfällen
 - Zweiter Teil
 - Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
 - § 24 Vermögensübergang
 - Dritter Teil
 - Schlußbestimmungen
 - § 25 Hypothekengewinnabgabe
 - § 26 Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
 - § 27 Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
 - § 28 Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
 - § 29 Londoner Schuldenabkommen
 - § 30 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
 - § 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren
 - § 32 Amts- und Rechtshilfe
 - § 33 Geltung in Berlin
 - § 34 Inkrafttreten