OrthV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (OrthV)
- Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)
 - Eingangsformel
 - Erster Abschnitt
 - Hilfsmittel
 - § 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 2 Körperersatzstücke
 - § 3 Orthopädische Hilfsmittel
 - § 4 Stützapparate
 - § 5 Orthopädisches Schuhwerk
 - § 6 Schuhe für Beinamputierte
 - § 7 Handschuhe
 - § 8 Handschuhe für Armamputierte
 - § 9 Zusammentreffen von Ansprüchen
 - § 10 Eigenanteile
 - § 11 Gehhilfen
 - § 12 Rollstühle
 - § 13 Hilfen zur Lagerung
 - § 14 Schützende Hilfen
 - § 15 Ergänzungen zu Hilfsmitteln
 - § 16 Andere Hilfsmittel
 - § 17 Hör-, Seh- und andere Hilfen
 - § 17a Kommunikationshilfen
 - § 18 Sonstige Hilfsgeräte und Gebrauchsgegenstände
 - § 18a Behinderungsgerechte Ausstattungen
 - § 19 Blindenführhunde
 - § 20 Instandsetzung und Ersatz von Hilfsmitteln
 - § 21 Rückforderung von Hilfsmitteln
 - Zweiter Abschnitt
 - Ersatzleistungen
 - § 22 Allgemeine Bestimmungen
 - § 23 Zuschüsse für Motorfahrzeuge
 - § 24 Rückzahlung von Zuschüssen für Motorfahrzeuge
 - § 25 Wiederholung von Zuschüssen für Motorfahrzeuge
 - § 26 Instandhaltungszuschüsse für Motorfahrzeuge
 - § 27 Kosten für Zusatzgeräte und automatische Getriebe in Motorfahrzeugen
 - § 28 Änderungskosten bei Motorfahrzeugen
 - § 29 Instandsetzungskosten
 - § 30 Änderungskosten für Motorfahrzeuge, die von Dritten geführt werden
 - § 31 Abstellmöglichkeiten für Motorfahrzeuge
 - § 32 Zuschüsse und Kosten bei gemieteten Motorfahrzeugen
 - § 33 Abstellmöglichkeiten für Rollstühle
 - § 34 Zuschüsse für Fahrräder
 - § 35 Zuschüsse für Blindenführhundzwinger
 - § 36 Zuschüsse für Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
 - § 37 Zuschüsse für Telefonausstattung
 - § 38 Kosten für Maßkonfektion
 - § 39
 - Dritter Abschnitt
 - Schlußbestimmungen
 - § 40 Leistungen nach anderen Gesetzen
 - § 41
 - § 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften
 - Schlußformel