OStrV 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
 - § 3 Gefährdungsbeurteilung
 - § 4 Messungen und Berechnungen
 - § 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
 - Abschnitt 3
 - Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
 - § 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
 - § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
 - Abschnitt 4
 - Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
 - § 8 Unterweisung der Beschäftigten
 - § 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
 - Abschnitt 5
 - Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
 - § 10 Ausnahmen
 - § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten