PapTechAusbV 2010 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *) (PapTechAusbV 2010)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *)
 - Eingangsformel
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Struktur der Berufsausbildung
 - § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Durchführung der Berufsausbildung
 - § 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
 - § 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
 - § 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
 - § 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
 - § 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
 - § 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
 - § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
 - § 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
 - § 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
 - § 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
 - § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
 - § 19 Übergangsregelung
 - Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin