PflZV 
                
                
            INHALT
Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (PflZV)
- Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (Pflegezeitvorschussverordnung - PflZV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Vorschuss
 - § 2 Verrechnung
 - § 3 Rückzahlung
 - § 4 Härtefallregelung
 - § 5 Vorschussgewährung an Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit