TätoV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen*) (TätoV)
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen*) (Tätowiermittel-Verordnung)
 - Eingangsformel
 - § 1 Allgemein verbotene Stoffe
 - § 2 Mitteilungspflichten
 - § 3 Kennzeichnung
 - § 4 Gute Herstellungspraxis
 - § 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
 - § 6 Inkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage 1 (zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
 - Anlage 2 (zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen