TranspRLDV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (TranspRLDV)
- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung - TranspRLDV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
 - § 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 - § 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
 - § 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
 - § 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
 - § 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
 - § 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
 - § 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
 - § 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
 - § 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
 - § 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
 - § 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
 - § 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
 - § 15 (weggefallen)
 - § 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
 - § 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
 - § 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
 - § 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 - §§ 20 bis 22 (weggefallen)
 - § 23 Übergangsbestimmung
 - § 24 Inkrafttreten