VBVG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG)
- Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
 - Abschnitt 1
 - Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
 - § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
 - § 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
 - § 3 Stundensatz des Vormunds
 - § 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
 - § 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
 - § 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
 - Abschnitt 2
 - Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
 - § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
 - § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
 - § 9 Fallpauschalen
 - § 10 Gesonderte Pauschalen
 - § 11 Aufwendungsersatz
 - § 12 Sonderfälle der Betreuung
 - § 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
 - § 14 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
 - § 15 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
 - § 16 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 17 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
 - Abschnitt 4
 - Übergangsregelungen
 - § 18 Übergangsregelung
 - § 19 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
 - Anlage (zu § 8 Absatz 1)