VermVerkProspV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)
- Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Allgemeine Grundsätze
 - § 3 Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernehmen
 - § 4 Angaben über die Vermögensanlagen
 - § 5 Angaben über den Emittenten
 - § 6 Angaben über das Kapital des Emittenten
 - § 7 Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts
 - § 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten
 - § 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
 - § 10 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
 - § 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten
 - § 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen
 - § 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten
 - § 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung
 - § 14 Gewährleistete Vermögensanlagen
 - § 15 Verringerte Prospektanforderungen
 - § 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts
 - § 16 Inkrafttreten