ZIEV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZIEV)
- Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung - ZIEV)
 - Eingangsformel
 - Abschnitt 1
 - Angemessenheit und Erforderlichkeit
 - § 1 Angemessenheit der Eigenmittel und Erforderlichkeit der Absicherung
 - Abschnitt 2
 - Regelungen für die Eigenmittelberechnung von Zahlungsinstituten
 - § 2 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
 - § 3 Berechnung nach Methode A
 - § 4 Berechnung nach Methode B
 - § 5 Berechnung nach Methode C
 - § 6 Festlegung der Methode
 - Abschnitt 3
 - Regelungen für die Eigenmittelberechnung von E-Geld-Instituten
 - § 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
 - § 8 Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
 - § 9 Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
 - Abschnitt 4
 - Kriterien für die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
 - § 10 Kriterien bei Zahlungsauslösediensten
 - § 11 Kriterien bei Kontoinformationsdiensten
 - Abschnitt 5
 - Melde- und Anzeigepflichten
 - § 12 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
 - § 13 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
 - § 14 Inkrafttreten
 - Anlage (zu § 12 Absatz 1) ZEM Meldebogen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach § 15 ZAG