VUntArt89bVerf RP 2010 
                
                
            INHALT
Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung Vom 4. Februar 2010
- Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung Vom 4. Februar 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - I. Unterrichtung über Gesetzentwürfe
 - II. Unterrichtung über den Gegenstand beabsichtigter Staatsverträge
 - III. Unterrichtung über andere Gegenstände von erheblicher landespolitischer Bedeutung
 - IV. Unterrichtung über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung
 - V. Absehen von Unterrichtung
 - VI. Anwendung und Auslegung der Vereinbarung
 - VII. Inkrafttreten