LBesG 
                
                
            INHALT
Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Vom 18. Juni 2013
- Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Vom 18. Juni 2013
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
 - Abschnitt 1 Grundsätze
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Regelung durch Gesetz
 - § 3 Bestandteile der Besoldung
 - § 4 Anspruch auf Besoldung
 - § 5 Anpassung der Besoldung
 - § 6 Aufwandsentschädigungen
 - § 7 Sonstige Zuwendungen
 - Abschnitt 2 Zahlung der Bezüge
 - § 8 Zahlungsweise
 - § 9 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
 - § 9a Vorschuss während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit
 - § 10 Ausgleichszahlung
 - § 11 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischen- oder überstaatliche Einrichtung
 - § 12 Anrechnung anderer Einkünfte
 - § 13 Anrechnung von Sachbezügen
 - § 14 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
 - § 15 Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst
 - § 16 Rückforderung von Bezügen
 - § 17 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 18 Verjährung
 - Abschnitt 3 Begriffsbestimmungen
 - § 19 Dienstlicher Wohnsitz
 - § 20 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
 - Teil 2 Grundgehalt und Leistungsbezüge
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 21 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
 - § 22 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt
 - Abschnitt 2 Vorschriften für Beamtinnen und Beamte
 - § 23 Landesbesoldungsordnungen A und B
 - § 24 Hauptamtliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit
 - § 25 Einstiegsämter
 - § 26 Beförderungsämter
 - § 27 Obergrenzen für Beförderungsämter und höchstzulässige Ämter
 - § 28 Obergrenzen und höchstzulässige Ämter im kommunalen Bereich
 - § 29 Bemessung des Grundgehalts
 - § 30 Berücksichtigungsfähige Zeiten
 - § 31 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
 - § 32 (aufgehoben)
 - § 33 Prämien und Zulagen für besondere Leistungen, Jahresprämie
 - Abschnitt 3 Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
 - § 34 Landesbesoldungsordnung R
 - § 35 Bemessung des Grundgehalts
 - Abschnitt 4 Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
 - § 36 Landesbesoldungsordnung W
 - § 37 Leistungsbezüge
 - § 38 Grundsätze zur Gewährung von Leistungsbezügen
 - § 39 Forschungs- und Lehrzulage
 - § 40 Verordnungsermächtigung
 - Teil 3 Zuschläge, Zulagen und Vergütungen
 - Abschnitt 1 Zuschläge
 - § 41 Familienzuschlag
 - § 41a Sonderzuschlag zum Familienzuschlag
 - § 42 Altersteilzeitzuschlag
 - § 43 Zuschlag nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
 - § 43 a Zuschlag bei Teilzeitbeschäftigung nach § 38 Abs. 4 LBG
 - § 44 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
 - § 45 Sonderzuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
 - Abschnitt 2 Zulagen
 - § 46 Amtszulagen
 - § 47 Stellenzulagen
 - § 48 Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte
 - § 49 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
 - § 50 Zulagen für besondere Erschwernisse
 - § 51 Ausgleichszulage
 - § 52 Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
 - Abschnitt 3 Vergütungen
 - § 53 Mehrarbeitsvergütung
 - § 54 Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungs- körperschaften und ihrer Ausschüsse
 - § 55 Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
 - Teil 4 Auslandsbesoldung
 - § 56 Auslandsbesoldung
 - Teil 5 Anwärterbezüge
 - § 57 Anwärterbezüge
 - § 58 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
 - § 59 Anwärtersonderzuschläge
 - § 60 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
 - § 61 Anrechnung anderer Einkünfte
 - § 62 Kürzung der Anwärterbezüge
 - Teil 6 Dienstkleidung und Unterkunft
 - § 63 Dienstkleidung und Unterkunft
 - Teil 7 Besondere Bestimmungen für die dienstordnungsmäßig Angestellten bei den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 64 Besondere Bestimmungen für den Bereich der Sozialversicherung
 - Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 65 Überführung oder Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, W und R
 - § 66 Einordnung der vorhandenen Besoldungs- empfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsordnungen A und R in die neuen Grundgehaltstabellen
 - § 67 Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Besoldungsordnung C
 - § 68 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
 - § 69 Sonstige Übergangsvorschriften
 - § 70 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - Anlage 1
 - Vorbemerkungen
 - Landesbesoldungsordnung A
 - Besoldungsgruppe A 4 (aufgehoben)
 - Besoldungsgruppe A 5
 - Besoldungsgruppe A 6
 - Besoldungsgruppe A 7
 - Besoldungsgruppe A 8
 - Besoldungsgruppe A 9
 - Besoldungsgruppe A 11
 - Besoldungsgruppe A 12
 - Besoldungsgruppe A 13
 - Besoldungsgruppe A 14
 - Besoldungsgruppe A 15
 - Besoldungsgruppe A 16
 - Anhang zur Landesbesoldungsordnung A Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen
 - Besoldungsgruppe A 10 (kw)
 - Besoldungsgruppe A 11 (kw)
 - Besoldungsgruppe A 12 (kw)
 - Besoldungsgruppe A 13 (kw)
 - Besoldungsgruppe A 14 (kw)
 - Besoldungsgruppe A 15 (kw)
 - Landesbesoldungsordnung B
 - Besoldungsgruppe B 2
 - Besoldungsgruppe B 3
 - Besoldungsgruppe B 4
 - Besoldungsgruppe B 5
 - Besoldungsgruppe B 6
 - Besoldungsgruppe B 7
 - Besoldungsgruppe B 8
 - Besoldungsgruppe B 9
 - Besoldungsgruppe B 10
 - Anhang zur Landesbesoldungsordnung B Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen
 - Besoldungsgruppe B 3 (kw)
 - Besoldungsgruppe B 5 (kw)
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - I. Allgemeine Vorbemerkungen
 - Landesbesoldungsordnung R
 - Besoldungsgruppe R 1
 - Besoldungsgruppe R 2
 - Besoldungsgruppe R 3
 - Besoldungsgruppe R 4
 - Besoldungsgruppe R 5
 - Besoldungsgruppe R 6
 - Besoldungsgruppe R 7 -
 - Besoldungsgruppe R 8
 - Besoldungsgruppe R 9
 - Anlage 4
 - Landesbesoldungsordnung W
 - Landesbesoldungsordnung W
 - Besoldungsgruppe W 1
 - Besoldungsgruppe W 2
 - Besoldungsgruppe W 3
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 12
 - Anlage 13