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            INHALT
Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen als ausschließliche Briefwahlen Vom 10. Februar 2021
- Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen als ausschließliche Briefwahlen Vom 10. Februar 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anzuwendende Bestimmungen
 - § 2 Gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen mit einer Landtagswahl
 - § 3 Ausnahmen
 - Teil 2 Wahlen zu den Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten
 - § 4 Ausübung des Wahlrechts
 - § 5 Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen, Information über die ausschließliche Briefwahl
 - § 6 Wählerverzeichnis, gesondertes Wählerverzeichnis
 - § 7 Besondere Stimmbezirke (Briefwahlstimmbezirke), besondere Wahlvorstände (Briefwahlvorstände)
 - § 8 Bekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 9 Wahlbekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl
 - § 10 Ermittlung des Wahlergebnisses im Briefwahlstimmbezirk
 - Teil 3 Wahl der Bürgermeister, Landräte sowie der Ortsvorsteher
 - § 11 Grundsatz
 - § 12 Stichwahl
 - § 13 Wahlbekanntmachung
 - Teil 4 Schlussbestimmung
 - § 14 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8