FeuerwEntschV RP 
                
                
            INHALT
Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Vom 12. März 1991
- Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Vom 12. März 1991
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Form der Regelung
 - § 3 Grundsatz
 - § 4 Form der Aufwandsentschädigung
 - § 5 Erstattung besonderer Aufwendungen
 - § 6 Zahlung der Aufwandsentschädigung
 - § 7 Ruhen der Aufwandsentschädigung
 - Zweiter Abschnitt Höhe der Aufwandsentschädigung
 - § 8 Aufwandsentschädigung der Kreisfeuerwehrinspekteure, der Stadtfeuerwehrinspekteure sowie ihrer Vertreter
 - § 9 Aufwandsentschädigung des Kreis- oder Stadtfeuerwehrobmanns
 - § 10 Aufwandsentschädigung der übrigen ehrenamtlichen Wehrleiter, der Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, sowie ihrer Vertreter
 - § 11 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b bis j
 - § 12 Aufwandsentschädigung in den Fällen des § 1 Abs. 2
 - § 13 Angleichung
 - Dritter Abschnitt Schlussbestimmung
 - § 14 In-Kraft-Treten