WO-HRiG 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Wahl der Bezirksrichterräte, der Präsidialräte, der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Bezirksstaatsanwaltsrats (Wahlordnung zum Hessischen Richtergesetz - WO-HRiG -) Vom 11. März 1991
- Verordnung über die Wahl der Bezirksrichterräte, der Präsidialräte, der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Bezirksstaatsanwaltsrats (Wahlordnung zum Hessischen Richtergesetz - WO-HRiG -) Vom 11. März 1991
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Wahl der Bezirksrichterräte
 - § 1 Wahlvorstände
 - § 2 Hauptwahlvorstand
 - § 3 Namensbekanntgabe
 - § 4 Zahl der wahlberechtigten Richter
 - § 5 Wählerliste
 - § 6 Einspruch
 - § 7 Wahlausschreiben
 - § 8 Wahlvorschläge
 - § 9 Besondere Anforderungen an Wahlvorschläge
 - § 10 Aufgaben des Hauptwahlvorstandes
 - § 11 Nachfrist
 - § 12 Behandlung der Wahlvorschläge
 - § 13 Bekanntgabe
 - § 14 Niederschriften
 - § 15 Wahl
 - § 16 Listenwahl
 - § 17 Personenwahl
 - § 18 Stimmabgabe
 - § 19 Hilfeleistung
 - § 20 Wahlort
 - § 21 Briefwahl
 - § 22 Auszählung
 - § 23 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 24 Vorgehen nach Feststellung des Wahlergebnisses
 - ZWEITER TEIL Wahl der zu wählenden Mitglieder des Präsidialrats
 - § 25 Mitglieder der Präsidialräte
 - DRITTER TEIL Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses
 - § 26 Richterliche Mitglieder des Richterwahlausschusses
 - § 27 Wahlberechtigte
 - § 28 Gemeinsamer Wahlvorschlag
 - § 29 Stimmzettel
 - § 30 Mitteilung
 - § 31 Wiederholungswahl
 - VIERTER TEIL Wahl des Bezirksstaatsanwaltsrats
 - § 32 Anwendungsvorschrift
 - FÜNFTER TEIL Gleichzeitige Wahl und Schlußvorschriften
 - § 33 Gleichzeitige Wahl
 - § 34 Fristberechnung
 - § 35 Inkrafttreten