HLehrVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO) Vom 13. August 2012
- Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO) Vom 13. August 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Regellehrverpflichtung
 - § 3 Berücksichtigung von Lehrveranstaltungen
 - § 4 Ermäßigungen unter Berücksichtigung sonstiger Dienstaufgaben
 - § 5 Ermäßigungen für Aufgaben in der Krankenversorgung
 - § 6 Ermäßigungen für besondere Aufgaben
 - § 7 Ermäßigungen für weitere besondere Aufgaben an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
 - § 8 Ermäßigungen für besondere Aufgaben an den Internationalen Studienkollegs
 - § 9 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen
 - § 10 Zusammentreffen von Ermäßigungsmöglichkeiten
 - § 11 Zeitliche Verschiebung, Ausgleich
 - § 12 Fachbereichsdeputat
 - § 13 Erfüllung der Lehrverpflichtung, Sicherstellung des Lehrangebots
 - § 14 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Hochschule für Musik Mainz und Kunsthochschule Mainz
 - § 15 Übertragung von Befugnissen der oder des Dienstvorgesetzten
 - § 16 Übergangsbestimmungen
 - § 17 Inkrafttreten