ZweiradAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin* (ZweiradAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin* (Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung - ZweiradAusbV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung
 - § 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
 - § 5 Ausbildungsrahmenplan
 - § 6 Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
 - § 7 Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 8 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 9 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
 - § 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
 - § 11 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
 - § 12 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
 - § 13 Anrechnung von Ausbildungszeiten
 - § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 5 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin