HessVwVG 
                
                
            INHALT
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008
- Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Vollstreckbare Verwaltungsakte
 - § 3 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
 - § 4 Pflichtiger
 - § 5 Vollstreckungshilfe
 - § 6 Vollziehungsbeamte
 - § 6a Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
 - § 7 Zutrittsrecht und Durchsuchung
 - § 8 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen
 - § 9 Zuziehung von Zeugen
 - § 10 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
 - § 11 Niederschrift
 - § 12 Rechtsweg
 - § 13 Einschränkung von Grundrechten
 - § 14 Verweisungen
 - Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
 - Erster Titel Allgemeine Vorschriften
 - § 15 Vollstreckung zugunsten des Landes
 - § 16 Vollstreckung zugunsten der Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände
 - § 17 Vollstreckung zugunsten anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
 - § 17a Vorbereitung der Vollstreckung
 - § 17b Ermittlung des Aufenthaltsorts des Pflichtigen
 - § 17c Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher
 - § 17d Erstattungsanspruch
 - § 18 Voraussetzungen der Vollstreckung
 - § 19 Mahnung
 - § 20 Vollstreckung bei Haftung und Duldungspflichten
 - § 20a Rechte Dritter
 - § 21 Vollstreckung gegen Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
 - § 22 Vollstreckung gegen Nießbraucher
 - § 23 Vollstreckung gegen Erben
 - § 24 Sonstige Fälle beschränkter Haftung
 - § 25 Vollstreckung gegen Personenvereinigungen
 - § 26 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
 - § 27 Vermögensauskunft des Pflichtigen
 - § 27a Weitere Vermögensermittlung
 - § 28 Erteilung von Urkunden
 - § 29 Vollstreckungsschutz
 - § 29a Gütliche und zügige Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
 - Zweiter Titel Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
 - a) Allgemeines
 - § 30 Pfändung
 - § 31 Pfändungspfandrecht
 - § 32 Bevorzugte Befriedigung eines Dritten
 - § 33 Ausschluss der Gewährleistung
 - § 33a Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
 - b) Vollstreckung in Sachen
 - § 34 Verfahren bei der Pfändung
 - § 35 Pfändung ungetrennter Früchte
 - § 36 Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld
 - § 37 Versteigerungstermine
 - § 38 Versteigerungsverfahren
 - § 39 Wertpapiere
 - § 40 Namenspapiere
 - § 41 Versteigerung von Früchten
 - § 42 Andere Verwertung
 - § 43 Anschlusspfändung
 - § 44 Mehrfache Pfändung einer Sache
 - c) Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
 - § 45 Pfändung einer Geldforderung
 - § 46 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
 - § 47 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
 - § 48 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
 - § 49 Pfändung fortlaufender Bezüge
 - § 50 Überweisungsverfügung
 - § 51 Wirkung der Überweisung
 - § 52 Erklärungspflicht des Drittschuldners
 - § 53 Andere Art der Verwertung
 - § 54 Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
 - § 55 Pfändungsschutz
 - § 56 Mehrfache Pfändung einer Forderung
 - § 57 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
 - Dritter Titel Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
 - § 58 Verfahren
 - § 59 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger
 - Vierter Titel Arrest, Verwertung von Sicherheiten
 - § 60 Dinglicher Arrest
 - § 61 Verwertung von Sicherheiten
 - Fünfter Titel Vollstreckung zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts in besonderen Fällen und zugunsten der Börse
 - § 62 Vollstreckung zugunsten des Landeswohlfahrtsverbands Hessen
 - § 63 Vollstreckung zugunsten des Bundes nach dem Lastenausgleichsgesetz
 - § 64 Vollstreckung zugunsten der Steuerberaterkammer
 - § 64a Vollstreckung zugunsten der Religionsgemeinschaften
 - § 65 Vollstreckung zugunsten der Börse
 - Dritter Abschnitt Forderungen des bürgerlichen Rechts
 - § 66 Im Verwaltungswege vollstreckbare Forderungen des bürgerlichen Rechts
 - § 67 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
 - Vierter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird
 - Erster Titel Allgemeine Vorschriften
 - § 68 Vollstreckungsbehörden
 - § 69 Voraussetzungen der Vollstreckung
 - § 70 Verhältnismäßigkeit
 - § 71 Anwendung der Zwangsmittel
 - § 72 Ausnahmen bei der Gefahrenabwehr
 - § 73 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
 - Zweiter Titel Die Zwangsmittel
 - § 74 Ersatzvornahme
 - § 75 Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
 - § 76 Zwangsgeld
 - § 76a Ersatzzwangshaft
 - § 77 Wegnahme
 - § 78 Zwangsräumung
 - § 79 Vorführung
 - Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 80 Kosten
 - § 81 Übergangsvorschriften
 - § 82
 - § 83
 - § 84 Ausführungsvorschriften
 - § 85