HKPHG 
                
                
            INHALT
Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) Vom 21. September 2004
- Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) Vom 21. September 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Ausbildung in der Krankenpflegehilfe
 - § 1 Führen der Berufsbezeichnung
 - § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
 - § 3 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
 - § 4 Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung, Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehilfeschulen
 - § 5 Anrechnung von Urlaub und Fehlzeiten
 - § 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
 - § 7 Ausbildungs- und Prüfungsordnung
 - § 8 Ausbildungsvertrag
 - § 9 Nichtigkeit von Vereinbarungen
 - § 10 Pflichten des Trägers der Krankenpflegehilfeschule
 - § 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
 - § 12 Ausbildungsvergütung
 - § 13 Ausbildungsverhältnis und Probezeit
 - § 14 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
 - § 15 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
 - § 16 Vereinbarungen zuungunsten von Auszubildenden
 - § 17 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
 - Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten
 - § 18 Zuständige Behörde
 - Dritter Abschnitt Bußgeldvorschriften
 - § 19 Ordnungswidrigkeiten
 - Vierter Abschnitt Anwendungsvorschriften
 - § 20 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
 - § 21 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
 - § 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten