1. WOMitbestG 
                
                
            INHALT
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
- Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - § 1 Geltungsbereich
 - Teil 1
 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
 - Kapitel 1
 - Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
 - Abschnitt 1
 - Einleitung der Wahl
 - § 2 Bekanntmachung des Unternehmens
 - § 3 Betriebswahlvorstand
 - § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands
 - § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
 - § 6 Mitteilungspflicht
 - § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
 - § 8 Wählerliste
 - § 9 Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste
 - § 10 Änderungsverlangen
 - § 11 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
 - Abschnitt 2
 - Abstimmung über die Art der Wahl
 - § 12 Bekanntmachung
 - § 13 Antrag auf Abstimmung
 - § 14 Abstimmungsausschreiben
 - § 15 Stimmabgabe
 - § 16 Abstimmungsvorgang
 - § 17 (weggefallen)
 - § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
 - § 19 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
 - § 20 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 21 Abstimmungsniederschrift
 - § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
 - Abschnitt 3
 - Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge
 - Unterabschnitt 1
 - Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
 - § 23 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
 - Unterabschnitt 2
 - Wahlvorschläge
 - § 24 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 25 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
 - § 26 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
 - § 27 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
 - Unterabschnitt 3
 - Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
 - § 28 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
 - § 29 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
 - § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten
 - § 31 Abstimmungsniederschrift
 - Unterabschnitt 4
 - Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - § 32 Prüfung der Wahlvorschläge
 - § 33 Ungültige Wahlvorschläge
 - § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge
 - § 35 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - Abschnitt 4
 - Anzuwendende Vorschriften
 - § 36 Anzuwendende Vorschriften
 - Kapitel 2
 - Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
 - Abschnitt 1
 - Wahlausschreiben
 - § 37 Wahlausschreiben
 - Abschnitt 2
 - Durchführung der Wahl
 - Unterabschnitt 1
 - Wahl mehrerer Aufsichtsratmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
 - § 38 Stimmabgabe, Wahlvorgang
 - § 39 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 40 Verteilung der Stimmenzahlen
 - Unterabschnitt 2
 - Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
 - § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang
 - § 42 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 43 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
 - Unterabschnitt 3
 - Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
 - § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
 - Unterabschnitt 4
 - Schriftliche Stimmabgabe
 - § 45 Voraussetzungen
 - § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe
 - Unterabschnitt 5
 - Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
 - § 46a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
 - § 46b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
 - § 46c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
 - § 47 Wahlniederschrift
 - § 48 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
 - § 49 Aufbewahrung der Wahlakten
 - Kapitel 3
 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
 - Abschnitt 1
 - Wahl der Delegierten
 - Unterabschnitt 1
 - Delegierte mit Mehrfachmandat
 - § 50 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
 - § 51 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden
 - Unterabschnitt 2
 - Einleitung der Wahl
 - § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten
 - § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
 - Unterabschnitt 3
 - Wahlvorschläge für Delegierte
 - § 54 Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 55 Prüfung der Wahlvorschläge
 - § 56 Ungültige Wahlvorschläge
 - § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge
 - § 58 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - Unterabschnitt 4
 - Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
 - § 59 Stimmabgabe, Wahlvorgang
 - § 60 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 61 Ermittlung der Gewählten
 - Unterabschnitt 5
 - Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
 - § 62 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
 - Unterabschnitt 6
 - Schriftliche Stimmabgabe
 - § 63 Voraussetzungen
 - § 64 Verfahren bei der Stimmabgabe
 - Unterabschnitt 7
 - Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
 - § 65 Wahlniederschrift
 - § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
 - Unterabschnitt 8
 - Ausnahme
 - § 67 Ausnahme
 - Abschnitt 2
 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
 - Unterabschnitt 1
 - Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
 - § 68 Delegiertenversammlung
 - § 69 Delegiertenliste
 - § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste
 - Unterabschnitt 2
 - Mitteilung an die Delegierten
 - § 71 Mitteilung an die Delegierten
 - Unterabschnitt 3
 - Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
 - § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang
 - § 73 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 74 Verteilung der Stimmenzahlen
 - Unterabschnitt 4
 - Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
 - § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang
 - § 76 Öffentliche Stimmauszählung
 - § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
 - Unterabschnitt 5
 - Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
 - § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
 - Unterabschnitt 6
 - Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
 - § 78a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
 - § 78b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
 - § 78c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
 - § 79 Wahlniederschrift
 - § 80 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
 - § 81 Aufbewahrung der Wahlakten
 - Teil 2
 - Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
 - Kapitel 1
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens
 - § 83 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 - § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung
 - § 85 Anzuwendende Vorschriften
 - Kapitel 2
 - Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
 - § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste
 - § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
 - Kapitel 3
 - Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
 - § 88 Delegiertenliste
 - § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten
 - § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
 - Kapitel 4
 - Ersatzmitglieder
 - § 91 Ersatzmitglieder
 - Teil 3
 - Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
 - § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen
 - Teil 4
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 92 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
 - § 93 Berechnung von Fristen
 - § 94 Übergangsregelung
 - § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten