HLbG 
                
                
            INHALT
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung vom 28. September 2011
- Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung vom 28. September 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung
 - § 2 Grundqualifikation der Lehrkräfte, Nachweis der Qualifizierung
 - § 3 Organisation der Lehrkräftebildung
 - § 4 Trägereinrichtungen der Lehrkräftebildung
 - § 5 Überprüfung der institutionellen Leistungen
 - § 5a Datenschutz
 - § 6 Kooperationen
 - § 7 Aufsicht, Genehmigungs- und Anzeigepflichten
 - ZWEITER TEIL Studium, Praktika
 - § 8 Ziel des Studiums
 - § 9 Modulare Studienstruktur
 - § 10 Studium für das Lehramt an Grundschulen
 - § 11 Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
 - § 12 Studium für das Lehramt an Gymnasien
 - § 13 Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen
 - § 14 Studium für das Lehramt für Förderpädagogik
 - § 15 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums
 - § 16 Nähere Ausgestaltung des Studiums, des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums
 - DRITTER TEIL Erste Staatsprüfung
 - § 17 Zweck der Prüfung
 - § 18 Einrichtung eines Prüfungsgremiums für die Erste Staatsprüfung
 - § 19 Teile der Prüfung
 - § 20 Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen
 - § 21 Wissenschaftliche Hausarbeit
 - § 21a Diagnostische Hausarbeit
 - § 22 Klausuren
 - § 23 Mündliche Prüfung
 - § 24 Noten und Punkte
 - § 25 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis
 - § 26 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße
 - § 27 Lehramtsbezogene Regelungen für die Prüfung
 - § 28 Nachholprüfung
 - § 29 Gesamtnote
 - § 30 Wiederholungsprüfung
 - § 31 (aufgehoben)
 - § 32 Zeugnis
 - § 33 Erweiterungsprüfung
 - § 34 Nähere Ausgestaltung der Ersten Staatsprüfung
 - VIERTER TEIL Pädagogischer Vorbereitungsdienst
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 35 Ziel des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
 - § 36 Aufnahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
 - § 37 Zulassungsbeschränkungen
 - § 38 Dauer und Gliederung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
 - § 39 Studienseminare und Ausbildungsschulen
 - § 40 Nähere Ausgestaltung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
 - Zweiter Abschnitt Bewertungen
 - § 41 Leistungsbewertung
 - § 42 Bewertung des Ausbildungsstandes
 - FÜNFTER TEIL Zweite Staatsprüfung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
 - § 43 Zweck der Prüfung
 - § 44 Teile der Prüfung, Prüfungsausschuss
 - § 45 Zulassung, Prüfungsverfahren
 - § 46
 - § 47 Unterrichtspraktische Prüfung
 - § 48 Mündliche Prüfung
 - § 49
 - § 50 Gesamtbewertung
 - § 51 Wiederholungsprüfung
 - § 52 Zeugnis
 - § 53 Entlassung aus dem pädagogischen Vorbereitungsdienst
 - § 54 Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
 - SECHSTER TEIL Zusatzprüfungen
 - § 55 Allgemeine Bestimmungen
 - § 55a Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen
 - § 56 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
 - § 57 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik
 - § 57a Nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung
 - SIEBTER TEIL Lehrbefähigungen, Unterrichtserlaubnis
 - § 58 Lehrbefähigung für die einzelnen Schularten
 - § 59 Außerhalb Hessens und in anderen Ausbildungsgängen erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt
 - § 60 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen
 - § 61 Nach dem Recht der Europäischen Union erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt
 - § 62 Unterrichtserlaubnis, Religions- und Weltanschauungsunterricht
 - ACHTER TEIL Fortbildung und Personalentwicklung
 - § 63 Aufgaben der Fortbildung und Personalentwicklung
 - § 64 Träger und Zuständigkeiten
 - § 65 Akkreditierung
 - § 66 Teilnahme- und Nachweispflicht
 - § 67 Fortbildungsplan der Schule
 - NEUNTER TEIL Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Ausschluss der elektronischen Form
 - § 68 Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen
 - ZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 69 Übergangsvorschrift
 - § 70
 - § 71 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2